Studiengebühren:
Bei der Masterbelegung wird für die ersten drei Semester jeweils eine Studiengebühr von 2.200 € erhoben, zzgl. ca. 100 € Beitrag für Studentenwerk- und AStA-Gebühren, sowie Verwaltungskostenbeitrag für das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK). Für das vierte Semester, das insbesondere der Erstellung der Master-Thesis und dem sich anschließenden Kolloquium dient, fallen 2.200 € zzgl. der Abgaben je Semester an.
Die gesamten Studiengebühren belaufen sich im Regelfall auf ca. 8.800 €.
In den Studiengebühren enthalten sind:
- Studienunterlagen und andere Lehrmaterialien
- Präsenzveranstaltungen
- Studienbegleitende Prüfungen
- Korrektur von Einsendeaufgaben
- Laufende Nutzung des Online-Angebots
- Simulationssoftware
- Laborveranstaltungen
- Multimediale Ergänzungen zu Lehreinheiten
Zulassungsvoraussetzungen:Zum
Masterstudium können folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden:
- Personen mit einem ersten Hochschulabschluss Bachelor (6 Semester) oder Diplom (8 Semester) als Ingenieurwissenschaftler
(m/w) oder Naturwissenschaftler (m/w). Zugelassen werden aber auch Architekten und Betriebswirte (m/w) mit ingenieurwissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern. Hochschulabsolventinnen bzw. -absolventen müssen eine berufliche Praxis von mindestens einem Jahr nach dem Studium nachweisen.
- Absolventinnen und Absolventen der Berufsakademien mit einem akkreditierten Bachelorabschluss (6 Semester), beispielsweise als Ingenieur (m/w), Naturwissenschaftler (m/w), Betriebswirt (m/w) o.ä. mit einschlägiger Berufserfahrung im Umfang von mindestens einem Jahr nach dem Studium.
Wenn Sie über keinen ersten Hochschulabschluss verfügen, besteht die Möglichkeit via
Eignungsprüfung zum Masterstudium zugelassen zu werden. Durch die Eignungsprüfung weisen die Bewerberinnen und Bewerber einen Kenntnisstand nach, der dem eines ersten Hochschulabschlusses entspricht. Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt voraus:
- Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Abitur, Fachhochschulreife, Abschluss einer Meister- oder Technikerschule, Verwaltungsakademieabschluss)
- abgeschlossene Berufsausbildung
- mindestens dreijährige, einschlägige Berufspraxis.
Die Belegung eines kostenpflichtigen Vorbereitungskurses über die Dauer eines Semesters wird empfohlen.
Studienbeginn:Die Semester beginnen analog zu den normalen Präsenzstudiengängen, jeweils Mitte März und Anfang Oktober eines Jahres.
Bewerbungsfristen:Melden Sie sich bitte für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli eines jeden Jahres online unter www.zfh.de/anmeldung bei dem zfh an.