1. Akademische Voraussetzung
Zugangsweg 1: mit Hochschulabschluss
Sie verfügen über ein abgeschlossenes, grundständiges Studium einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt. Hochschulabsolventen eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiums benötigen ein Motivationsschreiben, in dem insbesondere die Studienmotive, die Ziele, der persönliche Hintergrund und die qualifizierenden Berufserfahrungen für diesen Studiengang begründet werden. Die Bewertung Ihrer Qualifikation und die Zulassungsentscheidung anhand der vollständigen Bewerbungsunterlagen und des Motivationsschreibens erfolgt in diesem Fall durch den studiengangsspezifischen Zulassungsausschuss.
Hinweis: Da sich dieser weiterbildende Masterstudiengang speziell an Berufstätige mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund ohne psychologische Vorkenntnisse richtet, können Absolventen der Psychologie nicht aufgenommen werden.
Zugangsweg 2: ohne Hochschulabschluss
Wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens zehnjährige einschlägige Berufserfahrung mit mindestens sechs Jahren Führungsaufgaben verfügen, können Sie über unser Master-Einstiegsprogramm zum Master-Studium zugelassen werden.
2. Praktische Voraussetzung
Sie verfügen über einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr seit dem Erststudium.
3. Fremdsprachenkenntnisse Englisch
Gute Englischkenntnisse sid für das Verstehen psychologischer Fachtexte wichtig. Sie verfügen daher über ausreichende Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
4. Pflichtnachweise
Für Ihre Immatrikulation benötigen wir zudem folgende Unterlagen von Ihnen:
- Digitales Foto als jpg-Datei
- tabellarischer lückenloser Lebenslauf mit detaillierten Angaben zur akademischen und beruflichen Laufbahn
- Krankenversicherungsnachweis
- beglaubigter Nachweis des Hochschul-Abschlusszeugnisses des Erststudiums
- beglaubigter Nachweis der Hochschul-Abschlussurkunde des Erststudiums
- beglaubigter Nachweis über die entsprechende Dauer und Art der Berufspraxis nach dem Erststudium
- Wenn das Erststudium nicht schwerpunktmäßig im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich abgeschlossen wurde: ein Motivationsschreiben, in dem die Studienmotive, die Ziele, der persönliche Hintergrund und die qualifizierenden Berufserfahrungen sowie einschlägige Fort- und Weiterbildungen dargelegt werden, sowie ggf. Nachweise über Führungs- oder Fachverantwortung bzw. kaufmännische Ausbildung.