Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes, grundständiges Studium
- Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule/Universität
- Abschlussnote mindestens „Befriedigend“
- Berufserfahrung
- Nachweis über mind. ein Jahr qualifizierte Berufserfahrung zu Beginn des Studienprogramms (Diese ist nach Abschluss des grundständigen Studiums zu erwerben.)
Optionale EignungsprüfungJe nach Vorbildung sind beim 60-ECTS-Studienprogramm zusätzlich folgende Einstiegsmöglichkeiten ausschlaggebend:
- Bei 240 ECTS aus Erststudium: Direkter Zugang möglich
- Bei 210 ECTS aus Erststudium: Ablegen einer Eignungsprüfung (TASC) oder optional Belegung von Kursen im Umfang von 30 ECTS
- Bei 180 ECTS aus Erststudium: Ablegen einer Eignungsprüfung (TASC)
Die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist grundsätzlich möglich.
EnglischkenntnisseBei unseren englischsprachigen Studiengängen ist zudem ein Nachweis über entsprechende Englischkenntnisse notwendig. Diese kannst Du uns wie folgt nachweisen:
- TOEFL (mind. 80 Punkte) oder
- IELTS (mind. Level 6) oder
- Duolingo Englisch-Test (mind. 95 Punkte) oder
- Cambridge Zertifikat (mind. Gesamtnote B) oder
- Gleichwertiger Nachweis
Beachte: Der Nachweis muss vor Studienstart erfolgen und darf nicht älter als zwei Jahre sein. Wenn Du Dein Erststudium bereits auf Englisch absolviert hast oder englischer Muttersprachler bist, brauchst Du Deine Englischkenntnisse nicht mehr gesondert nachweisen.
StudienstartErstmalig ab 16.11.22