Kosten:
Der Studiengang umfasst fünf Semester, die Kosten betragen 2.750 € pro Semester. Hinzu kommt der Sozialbeitrag von der jeweiligen Hochschule.
Zugangsvoraussetzungen:
Mit Erststudium
Bewerber/innen mit Erststudium erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen, wenn sie über
- ein erstes mit Erfolg abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule, Universität oder einer vergleichbaren Einrichtung mit einer Abschlussnote von mind. 3,3 sowie
- über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums verfügen.
Sollte Ihr Erststudium einen Studienabschluss mit weniger als 210 ECTS-Leistungspunkten sein, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, die zusätzlichen ECTS-Punkte per Antrag anerkannt zu bekommen.
Ohne Erststudium
Das rheinland-pfälzische Modell ermöglicht Bewerber/innen auch ohne ersten Hochschulabschluss (beruflich Qualifizierte) ein Masterstudium aufzunehmen und abzuschließen. Dazu müssen die formalen Voraussetzungen erfüllt sein:
- Hochschul- oder Fachhochschulreife sowie eine sich daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit oder
- berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit (damit ist eine HZB für das Studium an Fachhochschulen verbunden), sowie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit; insgesamt also fünf Jahre Berufstätigkeit oder
- Meisterprüfung (oder vergleichbare Prüfung, z.B. Fachwirt oder Fachkaufmann) und eine sich daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit.
Der Nachweis ist jeweils in geeigneter Form durch entsprechende Urkunden, Zeugnisse, Arbeitsverträge und ähnliches nachzuweisen. Diese formalen Voraussetzungen und das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung qualifizieren Sie zur Aufnahme dieses Masterstudiums.
Das Masterstudium umfasst einen Workload von 90 ECTS-Punkten. Nach erfolgreichem Abschluss wird der international anerkannte akademische Grad Master of Arts (M.A.) verliehen. Der Masterabschluss eröffnet Ihnen den Zugang zum höheren Dienst und beinhaltet das Recht zur Promotion, entsprechend der Promotionsordnung der jeweiligen Universität.