
Das Studium
Der Studiengang qualifiziert seine Absolventinnen und Absolventen für anspruchsvolle Führungstätigkeiten in allen Arbeitsrechts- und Personalbereichen. Wichtige Querverbindungen aus den Bereichen Recht und Wirtschaft werden bei diesem Studiengang miteinander verzahnt und gewährleisten ein praxisnahes, attraktives Studium.
Die Verknüpfung von Theorie und Praxis wird gewährleistet durch Exkursionen (etwa zum BAG in Erfurt) oder Unternehmensbesuche. Außerdem lehren neben den Professoren und Professorinnen unserer Hochschule Dozenten und Dozentinnen aus Personalabteilungen, Arbeitsrichter und Arbeitsrichterinnen und Anwälte und Anwältinnen.
Das Studium startet immer zum Sommersemester.
