Der Masterstudiengang Arbeitsrecht und Personalmanagement umfasst drei Studiensemester, 90 ECTS sowie 54 SWS. Inhaltlich gestalten sich die drei Studiensemester wie folgt: Die Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht liegen auf den Gebieten:
- Begründung & Inhalt des Arbeitsverhältnisses
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kollektives Arbeitsrecht
- Betriebliche Altersversorgung/Sozialrecht
- Arbeitsrecht in der Umstrukturierung und Unternehmenskrise
- HR Compliance
- Europäisches und Internationales Arbeitsrecht
- Gerichtlicher Rechtsschutz
Damit inhaltlich eng verknüpft sind die Module aus dem
Bereich des Personalmanagements:
- Personalmanagement und Organisation
- Change Management
- Performance Management
- Konfliktlösung & Mediation
- Unternehmenspraxis
Im dritten Semester findet die Masterarbeit mit einem Kolloquium statt. Eine komprimierte Wissensvermittlung, -aktualisierung und -festigung bietet das praktikumsbegleitende Examinatorium, das ergänzend zum sechswöchigen Praxismodul stattfindet.
Der Studiengang ist modular aufgebaut. Ein Modul ist zeitlich begrenzt und durch einen Leistungsnachweis im jeweiligen Semester abgeschlossen. In der vorlesungsfreien Zeit können in Unternehmen / Verbänden Praktika absolviert werden. Das ist die optimale Verbindung von Theorie und Praxis.