Teilnahme
kaufmännische Berufsausbildung und/oder einschlägige Berufspraxis in der Logistik. Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer „Gepr. Fachwirtes/Fachwirtin für Logistiksysteme IHK“ besitzen.
Zulassungsvoraussetzung zur IHK-Prüfung
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllen und Folgendes nachweisen:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung
- in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Spedition und Logistikdienstleistung oder der Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung,
- in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Industriekaufmanns oder der Industriekauffrau,
- in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Großund Außenhandelsmanagement und der Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement oder
- in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Schifffahrtskaufmanns oder der Schifffahrtskauffrau,
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und eine auf die jeweilige Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zum Anforderungsprofil eines/einer "Gepr. Fachwirt/in für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme (IHK)" haben. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen. Davon abweichend werden Sie auch zur Prüfung zugelassen, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den genannten Zulassungsvoraussetzungen vergleichbar ist.
TechnikStandard-Multimedia-PC mit Microsoft-Windows-Betriebssystem, Internetzugang mit aktuellem Browser.
Dauer / Aufwand18 Monate bei ca. 8-9 Stunden pro Woche
BetreuungsdauerFlexible Lehrgangslaufzeit bis zu 30 Monate
Online Campus
Sie haben jederzeit Zugang zum SGD-OnlineCampus. Diesen können Sie als Übungsplattform nutzen. Sie finden dort außerdem wichtige Informationen, Chats und Foren.