Das Studium
Das Fernstudium Rechtswirt/in (FSH) dient dem Ziel, bundesweit eine staatlich zugelassene rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite, dem inhaltlichen Umfang und der juristischen Tiefe alle diejenigen Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das juristische Theorieexamen nach der Juristenausbildungsordnung des Saarlandes (1. Staatsprüfung) Pflichtbestandteil sind. Es ist staatlich zugelassen unter der Zulassungsnummer 658899 durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Im Unterschied zum Grundlagenstudium Rechtsreferent/in (FSH), in dem nur in der fachlichen Breite die Grundlagen aller Rechtsgebiete für die erste jur. Staatsprüfung vermittelt werden, wird beim Fernstudium Rechtswirt/in (FSH) das juristische Fachwissen auch in der fachlichen Tiefe, d.h. in der umfassenden theoretischen und praktischen Vernetzung aller Rechtsgebiete anhand von vielen anschaulichen Beispielsfällen mit realen Lösungsvarianten erläutert. Der fachliche Umfang liegt nahe an der juristischen Stofffülle welche für die erste juristische Staatsprüfung erforderlich ist. Durch das Fernstudium Rechtswirt/in wird im Rahmen der durch das Rechtsdienstleistungsgesetz zulässigen Tätigkeiten echte juristische Arbeit ermöglicht. Der Abschluss vermittelt dem Absolventen eine dementsprechend umfangreiche Qualifikation für die umfassende Durchführung von juristischen Tätigkeiten in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft.
Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren rechtstheoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zum ersten juristischen Examen) kann der Rechtswirt aufgrund seines Studiums viele Sachverhalte selbständig unter die richtige Norm subsumieren und dementsprechend viele Akten/Sachverhalte/Vorgänge weitgehend selbständig bearbeiten.
Im Falle einer parallelen Anmeldung zum IHK-Zertifikatslehrgang Recht für Führungskräfte (IHK) kann gleichzeitig mit dem Abschluss zur/zum Rechtswirt/in (FSH) auch das IHK-Zertifikat "Recht für Führungskräfte (IHK)" erlangt werden.

Für den Bereich Weiterbildungsstudium und insbesondere berufsbegleitende Lehre im Bereich Recht und Wirtschaft können Sie bei uns durch Fernstudium und entsprechend umfangreiche Fernstudiengänge ihr entsprechendes Fachwissen auf universitärem Niveau aufbauen. Jedes Fernstudium verfügt ebenso wie jeder Fernlehrgang über eine eigene strukturierte Form der Wissensvermittlung um eine möglichst tiefgehende fachliche Kenntniserweiterung mit der beruflichen Anwendbarkeit in der juristischen und betrieblichen Praxis zu gewährleisten. Weiterbildung im Beruf ist heute das zentrale Thema für den beruflichen Aufstieg und die damit verbundene Arbeitsplatzabsicherung. Insbesondere wer sich berufsbegleitend durch ein Fernstudium oder einen qualifizierten Fernlehrgang mit beaufsichtigter Abschlussprüfung fortbildet, zeigt dem Personalmanagement gegenüber weit überdurchschnittliches Engagement und eröffnet sich damit völlig neue Karriereschritte. Dabei ist das nebenberufliche Fernstudium in seiner Anerkennung dem Präsenzstudium im Regelfall gleichgestellt. Durch die staatliche Überprüfung und Zulassung unserer Studiengänge ist die Anerkennung in der Praxis teilweise sogar höher zu bewerten (vgl. Referenzen).